HHV-6-Virus Antikörper-Nachweis


Analyse

Probenmaterial

Serum 0.3 ml

Monovette mit Trenngel
Monovette mit Trenngel
Vacutainer mit Trenngel
Vacutainer mit Trenngel

Methode
IIF (IgM, IgG)

Bearbeitungsfrequenz
werktäglich (Mo - Fr)

Nachforderung
innerhalb von 5 Tagen möglich

Einverständniserklärung
Nicht erforderlich

Akkreditierungsnachweis
Ja

Anmerkungen/Hinweis

HHV-6-Infektionen sind mit dem Exanthema subitum, dem Drei-Tage-Fieber oder Roseola infantum, assoziiert.

Nach einer Inkubationszeit von ca. 1-2 Wochen beginnt die Erkrankung mit einem fieberhaften Infekt (oft > 40°C). Nach durchschnittlich drei Tagen klingt das Fieber ab und es tritt bei etwa 25% der Kinder ein stammbetontes Exanthem auf.

Neben dem Fieberkrampf kann die HHV-6-Encephalopathie als eine Komplikation genannt werden.

Vor allem bei Immunsupprimierten spielt die HHV-6-Infektion zunehmend eine Rolle.

Diagnostik: Den größten Stellenwert in der HHV-6-Diagnostik hat die Bestimmung der Viruslast mittels PCR, insbesondere bei Reaktivierungen.

Die Serologie kann eingesetzt werden zur:

- Diagnostik von Primärinfektionen: Positiver IgM-Nachweis in der Regel bei Krankheitsbeginn, ggf. ist eine Verlaufskontrolle zum Nachweis einer IgG-Serokonversion erforderlich. Die Unterscheidung zwischen einer Primärinfektion und einer Reaktivierung kann mitunter schwierig oder auch gar nicht möglich sein

- Abklärung von Impfreaktionen (Exanthem und Fieber)

- Differentialdiagnostischen Abklärung von Krampfanfällen bei Kindern

- Erhebung des Serostatus vor einer geplanten Immunsuppression

Limitationen der HHV-6-Serologie:

- Fehlende Differenzierungsmöglichkeit zwischen apathogenen HHV-6A und pathogenen HHV-6B-Stämmen

- Polyklonale Stimulierungen des Immunsystems oder Antikörper-Persistenzen erregerspezifischer IgM-Antikörper müssen bei der Beurteilung einschränkend mit in Betracht gezogen werden

- Negative Befunde schließen eine akute Infektion nicht aus. Insbesondere in der frühen Phase der Infektion können die spezifischen Antikörper noch nicht oder in nicht nachweisbarer Menge vorhanden sein

Rückkehr zur Schule oder in Gemeinschaftseinrichtungen: nach Abklingen der Krankheitszeichen
 




Stand: 12.03.2026