SARS-CoV-2 (COVID-19)(RNA-Nachweis) (neuartiges Coronavirus)

Analyse


Probenmaterial
- Nasopharynx- und Oropharynxabstriche (Abstrichtupfer in PCR-Transportflüssigkeit)
- bronchoalveoläre Lavage
- Sputum
- Trachealsekret

Methode
realtime RT-PCR und Schmelzanalyse

Bearbeitungsfrequenz
werktäglich (Mo - Fr)

Nachforderung
innerhalb von 5 Werktagen, nur wenn bereits separates Material für eine andere PCR vorliegt

Erreger Meldung
Erregermeldung durch das Labor: namentlich an das Gesundheitsamt

Diagnose Meldung
Diagnosemeldung durch behandelnde Ärzte: Personen unter weiterer Abklärung, wahrscheinliche und bestätigte Fälle (Auftreten einer bedrohlichen Krankheit, wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist), namentlich an das Gesundheitsamt

Das im Dezember 2019 in China aufgetretene neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) verbreitete sich innerhalb kürzester Zeit weltweit. Die durch dieses Virus verursachte Erkrankung äußert sich in einer akuten respiratorischen Symptomatik jeder Schwere. Die aktuellen Informationen zu dieser Erkrankung (einschließlich Falldefinitionen, Hinweisen zur Diagnostik und Infektionsprophylaxe) veröffentlich das Robert Koch Institut (RKI) immer aktuell unter rki.de/nCoV
Siehe auch Flussschema des RKI zur Verdachtsabklärung und den entsprechenden Maßnahmen

Primärdiagnostik: qualitativer Test
Als ergänzende Tests stehen der Variantennachweis und der semiquantitative Nachweis zur Verfügung.

Nachweis der Varianten von SARS-CoV-2::
m Lauf der SARS-CoV-2 Pandemie haben die Viren eine zunehmende Anzahl von Veränderungen (Mutationen) in ihrer Erbinformation angehäuft. Bestimmte Mutationen können sich auf die Eigenschaften des Virus wie z.B. Übertragbarkeit, Virulenz oder Immunogenität auswirken. Zunächst wurde Mitte Dezember 2020 aus dem Vereinigten Königreich (UK) über die zunehmende Verbreitung einer Variante berichtet, die der Linie B.1.1.7 (Alpha) angehört. Im Dezember 2020 wurde zudem erstmals vom vermehrten Auftreten einer SARS-CoV-2 Variante in Südafrika (B.1.351; Beta) berichtet, die wie die Variante B.1.1.7 mehrere Mutationen im Gen für das Spikeprotein aufweist. Im brasilianischen Staat Amazonas wurde eine SARS-CoV-2 Variante detektiert, die von der Linie B.1.1.28 abstammt (B.1.1.28 P.1; Gamma).
Diese Varianten sowie der ursprüngliche SARS-CoV-2-Stamm wurden bis Ende August 2021 von der Variante B.1.617.2 (Delta) nahezu vollständig verdrängt. Delta wiederum wurde innerhalb weniger Monate durch die erstmals im November 2021 in Südafrika detektierte Variante Omikron (B.1.1.529) verdrängt.
Die verschiedenen Varianten werden mit unseren PCR-Methoden zuverlässig nachgewiesen. Um die Verbreitung von bestimmten Varianten zu verfolgen, können von uns positive Proben auf variantenspezifische Mutationen getestet werden.Damit ist ohne Sequenzierung ein zeitnaher Nachweis bekannter relevanter Varianten möglich.
Zusätzlich wird eine Auswahl positiver Proben sequenziert, um mögliche, bisher unbekannte Varianten zu detektieren.

Semiquantitativer Nachweis von SARS-CoV-2:
Anforderung nur nach vorangegangenem positiven Nachweis
Abgeschätzte Viruslast über 10 6 Genomkopien/ml: Rückschluss auf anhaltende Infektiosität, da SARS-CoV-2-Viruslasten >1 Million Kopien/ ml mit einer Replikationsfähigkeit in Zellkulturen korrelieren. (Angaben des RKI, Stand 14.1.2022)
Abgeschätzte Viruslast unter 10 6 Genomkopien/ml: mögliches zusätzliches Kriterium für eine Entlassung aus der Isolierung (ergänzende Einschätzung eines persistierend positiven PCR-Ergebnisses) - unter Beachtung aller unten genannten Limitationen: Rückschluss auf geringe oder fehlende Ansteckungsfähigkeit, da SARS-CoV-2-Viruslasten unter 1 Million Kopien/ ml mit fehlender Replikationsfähigkeit in Zellkulturen korrelieren. (Angaben des RKI, Stand 14.1.2022)
Das Ergebnis ist in diesem Rahmen nur verwertbar, wenn der Symptombeginn mehr als 10 Tage zurückliegt und eine nachhaltige klinische Besserung seit mehr >48 h zu verzeichnen ist.
Cave: Die SARS-CoV-2-Genomkopienzahl in Proben aus dem oberen Respirationstrakt unterliegt z. T. erheblichen Schwankungen (u.a. abhängig vom Infektionsstadium). Auch präanalytische Faktoren beeinflussen das Ergebnis erheblich. Ein nur flüchtig vorgenommener Rachenabstrich erbringt deutlich geringere Genomkopienzahlen als ein lege artis durchgeführter Nasopharynx-Abstrich.
Für die Einleitung von Maßnahmen bei Kontaktpersonen oder bei der initialen Entscheidung über Maßnahmen nach Erstdiagnose spielt die Genomkopienlast im Untersuchungsmaterial keine Rolle.
Wir benötigen hierzu eine Neueinsendung mit eigener Anforderung. Eine Nachforderung aus einer bereits vorliegenden (positiven) Probe ist nicht möglich



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