Arbeitsmedizinische Grenzwerte
BAR-Wert
Biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR) beschreiben die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Referenzpopulation aus nicht beruflich gegenüber dem Arbeitsstoff exponierten Personen im erwerbsfähigen Alter bestehende Hintergrundbelastung mit in der Umwelt vorkommenden Arbeitsstoffen. Sie orientieren sich am 95. Perzentil, ohne Bezug zu nehmen auf gesundheitliche Effekte.
BAT Wert
Der Biologische Arbeitsstoff-Toleranz-Wert (BAT) ist die beim Menschen höchstzulässige Quantität eines Arbeitsstoffes bzw. Arbeitsstoffmetaboliten oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm, die nach dem gegenwärtigen Wissensstand im Allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten auch dann nicht beeinträchtigt, wenn sie durch Einflüsse des Arbeitsplatzes regelmäßig erreicht wird. BAT-Werte sind als Höchstwerte für gesunde Einzelpersonen konzipiert. Sie werden unter Berücksichtigung der Wirkungscharakteristika der Arbeitsstoffe und einer angemessenen Sicherheitsspanne in der Regel für Blut und/oder Urin aufgestellt. Maßgebend sind dabei arbeitsmedizinisch-toxikologisch fundierte Kriterien des Gesundheitsschutzes.
BL-Wert Der Biologische Leit-Wert (BLW) ist die Quantität eines Arbeitsstoffes bzw. Arbeitsstoffmetaboliten, oberhalb derer Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Biologische Leitwerte werden nur für solche Stoffe benannt, für die keine arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründeten Biologischen Arbeitsstoff-Toleranz-Werte (BAT-Werte) aufgestellt werden können (z.B. für krebserzeugende bzw. krebsverdächtige Stoffe).
EKA-Wert
Expositionsäquivalent für krebserzeugende Arbeitsstoffe: Korrelation zwischen der Stoffkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz und der Stoff- bzw. Metabolitenkonzentration im biologischen Material.
HBM-Werte
Vom Umwelt-Bundesamt empfohlene
Human
Bio
Monitoring
Werte:
Der
HBM-I-Wert entspricht der Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium, bei dessen Unterschreitung nach dem aktuellen Stand der Bewertung durch die Kommission Humanbiomonitoring nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist und sich somit kein Handlungsbedarf ergibt.
Der
HBM-II-Wert entspricht der Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium, bei dessen Überschreitung eine für die Betroffenen als relevant anzusehende gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist.
Der HBM-I-Wert ist also als Prüf- bzw. Kontrollwert und der HBM-II-Wert als Interventions- bzw. Maßnahmenwert anzusehen.
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