Änderungen im Neugeborenen-Screening im Januar
Zum 13.01.2025 tritt eine geänderte Fassung der Kinder-Richtlinie für das Neugeborenen- und Mukoviszidose-Screening in Kraft. Die Änderungen haben eine Optimierung der Informationsflüsse und Zeitabläufe sowie der Prozessqualität zum Ziel. Gerne möchten wir die wichtigsten Änderungen an dieser Stelle kurz zusammenfassen. Ein ausführliches Schreiben ging unseren Einsendern im Dezember zu.
Zudem möchten wir darüber informieren, dass sich für Trockenblutkarten keine verlängerten Versandzeiten durch die am 01.01.2025 in Kraft getretene Änderung des Postgesetzes ergeben.
Befundmitteilung
Um zeitliche Verzögerungen in der weiteren Abklärung zu vermeiden, werden Eltern über auffällige Screening-Befunde nun durch das Screening-Labor oder eine spezialisierte Einrichtung informiert. Entsprechend ist die aktuelle Telefonnummer der Eltern auf der Screeningkarte unverzichtbar!
Die einsendende Einrichtung wird nur eingebunden, wenn
- das Kind dort noch stationär behandelt wird
- die Eltern unter den auf der Screeningkarte angegebenen Kontaktdaten nicht erreichbar sind
- die Blutprobe Qualitätsmängel aufweist
Einsendende Einrichtungen erhalten natürlich als Auftraggeber des Screenings weiterhin schriftliche Befunde. Diese sollen zeitnah mit den versandten Trockenblutkarten auf Vollständigkeit abgeglichen werden.
Erinnerungsmanagement (Tracking)
In Bayern wird das Erinnerungsmanagement bereits seit 1999 erfolgreich durch das Screening-Zentrum am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt. Mit der aktuellen Änderung der Kinder-Richtlinie wird das Erinnerungsmanagement bundesweit verankert. Wie auch bei der Befundmitteilung kontaktieren das Screening-Labor und das LGL im Rahmen des Erinnerungsmanagements nun primär direkt die Eltern und nur noch in Ausnahmefällen die Einsender.
Neues Postgesetz
Der Versand von Trockenblutkarten an unser Labor ist durch das neue Postgesetz nicht betroffen
Unser Screening-Labor erhält die Testkarten über ein Postfach. Die Zustellungsdauer beträgt hier weiterhin i.d.R. einen Werktag, da der Versand an Postfach-Adressen von den im neuen Postgesetz gewährten längeren Beförderungszeiten für Standardbriefe NICHT berührt ist. Nutzen Sie weiterhin gerne die von uns zur Verfügung gestellten und an unser Postfach adressierten Freiumschläge.
Die geänderte Kinder-Richtlinie im Wortlaut finden Sie unter:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5741/Kinder-RL_2024-03-21_iK-2024-07-13_WZ.pdf
Die überarbeitete Informationsbroschüre für Eltern kann ab sofort kostenfrei über den Webshop bestellt werden.
Bei Rückfragen stehen Ihnen das Screening-Labor sowie das Screening-Zentrum am LGL gerne zur Verfügung.
Labor Becker News
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